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ARCHITEKTUR   IMMOBILIENBEWERTUNG

10 Tipps zum Bauantrag / Ablauf Genehmigungsplanung

 

 

1) Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach, ob Ihr Bauvorhaben oder Ihre Nutzungsänderung

    genehmigungspflichtig ist.

 

2) Ist eine Baugenehmigung für Ihr Projekt erforderlich, kontaktieren Sie möglichst frühzeitig

    einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser wie z.B. einen Architekten, der Sie  

    bezüglich des Genehmigungsverfahrens berät.

 

3) Planen Sie ausreichend Zeit für die Erstellung der Genehmigungsplanung Ihres Projektes

    ein. Allein die Genehmigungsbehörde benötigt zur Bearbeitung der vollständig eingereichten 

    Bauantragsunterlagen ca. 3 Monate. Baubeginn ist erst nach Erteilung der

    Baugenehmigung möglich.

 

4) Informieren Sie Ihre Nachbarn möglichst frühzeitig über Ihr Bauvorhaben und bitten Sie   

    Ihre Nachbarn, den Lageplan und die Bauzeichnungen zu unterschreiben. Wenn die

    Baugenehmigung erteilt wird, sind die Nachbarn an ihre schriftliche Zustimmung gebunden.

 

5) Um den Genehmigungsplanungsprozess zu beschleunigen, übergeben Sie Ihrem     

    Architekten Kopien aller Unterlagen, die Sie zum Bauvorhaben vorliegen haben wie z.B.

    Grundbuchauszug, amtliche Liegenschaftskarte, Auskünfte zur Energieversorgung etc.

 

6) Was macht der Architekt mit meinen Unterlagen und wie geht es weiter? Der Architekt

    verwendet diese Unterlagen als Grundlage für die weitere Planung. Falls notwendig, holt er

    weitere Behördenauskünfte wie z.B. Altlasten- und Baulastenauskünfte für Sie ein. Der

    Architekt erstellt die Bauzeichnungen für die Genehmigungsplanung und füllt die    

    erforderlichen Antragsformulare aus. Weiterhin übernimmt er die Berechnungen der

    bebauten Fläche und organisiert die notwendigen technischen Nachweise (Statik,

    Brandschutzkonzept, Schallschutz, Wärmeschutz etc.).

 

7) Sind in der Planungsphase baurechtliche Probleme erkenntlich, nimmt der Architekt die

    Beratung durch die Baugenehmigungsbehörde in Anspruch. So können rechtzeitig

    Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden und diese in die Genehmigungsplanung

    eingearbeitet werden. Kostenintensive Umplanungen und Ergänzungen, die mit

    Verzögerungen einhergehen können, sind so oft vermeidbar.

 

8) Der Bauantrag ist in mindestens 3-facher Ausfertigung einzureichen. Der Architekt stimmt

    vor dem Einreichen der Unterlagen mit dem Bauamt ab, ob weitere Fachbehörden parallel am

    Genehmigungsverfahren beteiligt werden und stellt entsprechend zusätzliche

    Antragsausfertigungen aus. Die ausreichende Anzahl von Bauvorlagen kann schnell einige

    Wochen Bearbeitungszeit ersparen.

 

9) Der Bauantrag wird abschließend vom Architekten und vom Bauherrn unterschrieben.

 

10) Nachdem das Bauamt den vollständigen Eingang der Bauantragsunterlagen bestätigt hat,

      erläßt die Behörde meistens innerhalb von 3 Monaten den Bescheid.

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